Warum wir keine gesundheitsbezogenen Angaben zu unseren Lebensmitteln und Nahrungsergänzungen machen?

Gesundheitsbezogene Angaben sind sprachliche oder bildliche Angaben, einschliesslich grafischer Elemente oder Symbole in jeder Form, mit denen erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem Lebensmittelbestandteil einerseits und der Gesundheit andererseits besteht.

Health Claims beziehen sich immer auf einen Nährstoff, in wenigen Fällen (z.B. Walnüsse oder Wasser) auf das Lebensmittel an sich, jedoch nie auf ein Produkt. Gesundheitsbezogene Angaben in Kennzeichnung (z.B. Etikette, Text im Web-Shop) und Werbung für Lebensmittel sind verboten, sofern sie nicht umschrieben oder im Einzelfall bewilligt worden sind. Die zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben (Health Claims) sind in der Schweizer Gesetzgebung aufgeführt.
Gesundheitsbezogenen Angaben beziehen sich immer auf einen Nährstoff. Jedoch gibt es nicht für alle Nährstoffe Health Claims. Die Bestimmungen über die gesundheitsbezogen Angaben sind in der Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) festgelegt.

Nur zugelassene Health Claims dürfen verwendet werden, sofern die Anforderungen für die Verwendung erfüllt sind und die Bestimmungen der LIV eingehalten werden. Bei Lebensmitteln dürfen z.B. Vitamine und Mineralstoffe erst ausgelobt und entsprechende Health Claims aufgeführt werden, wenn in 100 g des Lebensmittels 15 % der empfohlenen Tagesdosis (Referenzmenge) des Vitamins oder Mineralstoffes enthalten sind. Bei Nahrungsergänzungsmitteln müssen pro empfohlener täglicher Verzehrsmenge 15 % der Referenzmenge eines Vitamins oder Mineralstoffs enthalten sein.

Gesundheitsbezogene Angaben werden in der Schweiz neu geregelt

Warum wir wenig gesundheitsbezogenen Angaben zu einzelnen Nährstoffen in unseren Lebensmitteln und Nahrungsergänzungen machen?

NaturKraftWerke Lebensmittel und Nahrungsergänzungen sind naturbelassen und nicht bis kaum be- und verarbeitet. Die darin enthaltenen Vitamine, Mineralstoffe und weitere Pflanzenstoffe sind natürlicher Bestandteil des Lebensmittels und liegen im natürlichen Verbund mit den anderen Nährstoffen vor. In allen Fällen ist uns das gesamte Lebensmittel mit allen darin enthaltenen Nährstoffen wichtig. Oft passt es nicht in unsere Philosophie einzelne Nährstoffe und deren Gesundheitswert textlich hervorzuheben. Wir verzichten in vielen Fällen bewusst auf die Verkaufsfördernde Wirkung von Health Claims.
Wir machen nährwertbezogenen Aussagen, aber auch dies nicht immer. Nennenswerte Mengen an Vitaminen und Mineralstoffen in einem Lebensmittel erwähnen wir natürlich in vielen Fällen: als Mengenangabe in der Nährwerttabelle und in wenigen Fällen, wie zum Beispiel bei Spirulina und Chlorella, auch im Text.

Warum gibt es bei einigen Produkten Verzehrempfehlungen auf der Etikette und bei anderen nicht?

Bei Nahrungsergänzung ist es gesetzlich vorgeschrieben die empfohlene, tägliche Verzehrmenge auf der Etikette zu nennen. Bei anderen Lebensmitteln ist es nicht üblich eine tägliche Verzehrmenge zu empfehlen; auch nicht, wenn es sich zum Beispiel um verkapseltes Kurkumapulver, um Nattopulver oder um Koriandersamenöl handelt. Bei Lebensmitteln eine Verzehrmenge zu nennen ist unseres Erachtens sehr schwierig, da es unzählige verschiedene Empfehlungen, Verzehrsmotivationen und Bedürfnisse gibt. Deshalb verzichten wir bis anhin bei den meisten unserer Produkte (ausser bei den Nahrungsergänzungen und Speziallebensmitteln) auf eine Verzehrempfehlung.

Warum gibt es bei gewissen Produkten keine Dosierungsangaben?

Bei Lebensmitteln dürfen gesetzlich vorgeschrieben keine indikationsbezogenen Dosierungsangaben gemacht werden. Lebensmittel und/oder deren natürliche Inhaltsstoffe können pharmazeutische Wirkungen haben, dies darf aber nicht beworben werden. Wie oben erwähnt, beziehen sich gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln immer auf die Nährstoffe und nicht auf das Lebensmittel an sich, weshalb es so nicht möglich ist z.B. bei einem Korianderöl exakte Dosierungsangaben zu machen. Hinzu kommt auch hier die Vielfallt an Verzehr- und Anwendungsmöglichkeiten.
Möglich wären angaben wie: «2 Tropfen decken den Tagesbedarf an Vitamin X», oder «3 Kapseln enthalten 5 µg Vitamin X» und «Vitamin X hat einen positiven Einfluss auf ….». Darauf verzichten wir aber weitgehend, da solche Aussagen für uns die Lebensmittel zu wenig beschreiben.

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